Archiv

Archiv für August, 2010

Tirschenreuth und sein politischer Status "Stadt"

6. August 2010 Kommentare ausgeschaltet

Zu einem historischen Referat hatten die Freie Wähler Tirschenreuth anlässlich der öffentlichen Fraktionssitzung den Heimatkundler Harald Fähnrich in die „Gaststätte Schels Lotte“ eingeladen. So hatten die Chronisten Mehler (1864) und Brunner (1933) nach besten damaligen Wissen anhand einer Urkunde festgestellt, dass die Stadtrecht am 29.September 1364 verleiht wurden, berichtete Herr Fähnrich. Jedoch hat sich die urkundliche Lage in den 90er Jahren bedeutend verbessert, da aus München allein 1200 waldsassischen Urkunden in das Staatsarchiv Amberg verlegt wurden und ein Dutzend davon sich mit der Historie Tirschenreuth beschäftigt.

Die neue urkundliche Lage nach Herrn Fähnrich belegt, dass Tirschenreuth schon Jahrzehnte vor 1364 Stadt war. So ist 1364 anlässlich der Abtwahl Johann V in zwei wechselseitigen Urkunden zwischen Kloster Waldassen und Tirschenreuth die Stadtrechte und Pflichten festgehalten worden. Am 21. April 1362, als Hans Schirndiger vor Tirschenreuth wegzog, sprach er in einer Urkunde dreimal von „stat“=Stadt. In einer Kaiserurkunde vom 11. März 1354 wurden Bärnau, Stadt seit 1343, und Tirschenreuth gleichrangige als Stadt bezeichnet. Noch älter ist eine Urkunde vom 26. Juli 1325 als eine juristische Auseinandersetzung von der „Gemeinschaft der Bürger von Tirschenreuth“ zusammen mit einem Adligen entschieden wurde und mit Siegel der Schiedsspruch bekräftigt wird. Nach Herrn Fähnrich belegt dies den hervorgehobenen Status, den Tirschenreuth handelte auf gleicher Stellung wie ein Adliger und konnte dies durch ein eigenes Siegel bekräftigen.

Herr Fähnrich zitiert hierzu die Archivdirektorin Frau Dr. Sagstetter ( Amberg ): „Tirschenreuth war 1325 schon eine sich selbst verwaltende Kommune, ja Stadt. Eine Stadterhebungsurkunde muss es nicht geben: öfters geschah dieser Rechtsakt als mündliche Vereinbarung“.

Das Stadterhebungsjahr bleibt nach Herrn Fähnrich daher ein Rätsel. Er vermutet, dass bei dem Abtwechsel Johannes IV 1325 oder schon bei Abt Johannes III 1313 im Rahmen einer Huldigung, die jeder neue Abt verlangte, um ihn als Landesfürst anzuerkennen, dazu gekommen sein könnte.

Im Hinblick auf die im Jahr 2014 angedachten 650jährigen Stadtjubiläumsfeiern war dann in der sehr gut besuchten Veranstaltung die rege Diskussion, was denn dann gefeiert werden soll. Nach Herrn Fähnrich kann von einer Huldigung in Rückblick auf 1364 zu der Abtwahl Johann V 1363 gesprochen werden, den Status „Stadt“ billigt Herr Fähnrich Tirschenreuth bereits ab dem Jahr 1325 zu.

KategorienAllgemein Tags: